Träger-Kompass

Rechtliches

Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie

BIP

Wem fällt es schon leicht sich zu beschweren? Das gilt umso mehr für die psychiatrische Versorgung, in der häufig besonders sensible Themen und grundlegende Rechte berührt werden.

Die BIP ist eine unabhängige Beschwerdestelle und steht Ihnen unterstützend zur Seite, wenn Probleme mit Einrichtungen der psychiatrischen Behandlung oder Betreuung auftreten. Sie nehmen Beschwerden entgegen, beraten Ratsuchende und begleiten bei der Klärung von Anliegen. All das anonym, kostenlos und unbürokratisch. Ziel ist es, Missstände anzusprechen, Verbesserungen anzuregen und die Rechte von Betroffenen zu stärken.

BIP - Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin

Bundesteilhabegesetz

BTHG

Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen dabei unterstützen, selbstbestimmt zu leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Es regelt, welche Hilfen und Unterstützungsangebote Menschen bekommen können, z.B. im Alltag, bei der Arbeit, beim Wohnen oder in der Freizeit.

Das BTHG soll außerdem dafür sorgen, dass Leistungen einfacher, gerechter und übersichtlicher werden. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte besser kennen und selbst über ihr Leben entscheiden können. Dabei soll sich die Unterstützung an den persönlichen Bedürfnissen orientieren, nicht an der Art der Beeinträchtigung.

Bundesteilhabegesetz

Patientenverfügung im psychiatrischen Zusammenhang

PatVerfü

Die PatVerfü ist eine besondere Patientenverfügung für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Mit ihr kann man im Voraus festlegen, welche Behandlungen man in einer Krise möchte oder ablehnt, z.B. Medikamente, Klinikaufenthalte oder bestimmte Maßnahmen. Auf diese Weise behalten Betroffene, die in einer akuten Krise nicht mehr selbst entscheiden können, ihren eigenen Willen und erhalten mehr Selbstbestimmung und Schutz in schwierigen Zeiten.

Zudem kann durch die PatVerfü eine Person des Vertrauens mit einer Vorsorgebevollmächtigtung ausgestattet werden. Diese Person darf in einer Krise dabei helfen, die eigenen Wünsche und Entscheidungen gegenüber Fachpersonal oder Kliniken zu vertreten.

PatVerfü - Die schlaue Patientenverfügung

Rechtliche Betreuung

Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn jemand wegen einer psychischen Erkrankung oder Behinderung bestimmte Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das Betreuungsgericht bestellt dann eine Person, die in festgelegten Bereichen unterstützt, z.B. bei finanziellen, gesundheitlichen oder behördlichen Entscheidungen. Die betreute Person behält dabei so viele Rechte wie möglich. Entscheidungen sollen immer gemeinsam getroffen werden, orientiert am eigenen Willen.

Eine rechtliche Betreuung kann von einer fremden Person übernommen werden, aber auch von Angehörigen oder jemandem aus dem persönlichen Umfeld, wenn das gewünscht ist. Durch eine Vorsorgevollmacht können betroffene Personen selbst im Vorfeld festlegen, wer sie im Notfall vertreten soll.

Rechtliche Betreuung - Berlin.de

Schuldnerberatung

Caritas Erzbistum Berlin

Die Wohnung wurde gekündigt, der Gerichtsvollzieher kündigt sich an oder der Briefkasten quillt über von Mahnungen und Drohungen?

Bei der kostenlosen, vertraulichen Schuldnerberatung Lichtenberg bekommen alle Menschen aus dem jeweiligen Bezirk Hilfe und das unabhängig von Alter, Religion oder Herkunft.

Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. – Schuldnerberatung Lichtenberg