Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn jemand wegen einer psychischen Erkrankung oder Behinderung bestimmte Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das Betreuungsgericht bestellt dann eine Person, die in festgelegten Bereichen unterstützt, z.B. bei finanziellen, gesundheitlichen oder behördlichen Entscheidungen. Die betreute Person behält dabei so viele Rechte wie möglich. Entscheidungen sollen immer gemeinsam getroffen werden, orientiert am eigenen Willen.
Eine rechtliche Betreuung kann von einer fremden Person übernommen werden, aber auch von Angehörigen oder jemandem aus dem persönlichen Umfeld, wenn das gewünscht ist. Durch eine Vorsorgevollmacht können betroffene Personen selbst im Vorfeld festlegen, wer sie im Notfall vertreten soll.
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